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AG Gummersbach, 10.05.2013 - 85 OWi 17 Js 845/12-205/12 |
Zitiervorschläge
AG Gummersbach, Entscheidung vom 10.05.2013 - 85 OWi 17 Js 845/12-205/12 (https://dejure.org/2013,13779)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 10. Mai 2013 - 85 OWi 17 Js 845/12-205/12 (https://dejure.org/2013,13779)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Aktenversendungspasuchale, Nachweis, Zahlung, Glaubhaftmachung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorlage des Belegs zur Gewährung der Akteneinsicht und der Anforderung der Zahlung der Gebühr sowie die anwaltliche Versicherung der Zahlung dieser Gebühr als ausreichender Nachweis der Zahlung der Akteneinsichtspauschale
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zahlung der Aktenversendungspauschale kann anwaltlich versichert werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11
Rechtsanwaltsvergütung: Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Aufhebung des …
Auszug aus AG Gummersbach, 10.05.2013 - 85 OWi 205/12
Das Urteil des Landgerichts Potsdams (AZ: 24 Qs 64/11), auf das sich die Rechtspflegerin bezieht, verweist insoweit zwar zutreffend darauf, dass es sich bei der Aktenversendungspauschale nicht um Portokosten oder sonstiges Entgelt für Post- und Telekommunikationsleistungen handelt und daher § 104 Abs. 2 Satz 2 ZPO, der die anwaltliche Versicherung der Zahlung für solche Kosten ausreichen lässt, nicht greift.